Der Großteil der Finanzstrafverfahren wird von Verwaltungsbehörden und nicht vor Gerichten abgewickelt. Wir, als Steuerberater, können Sie im verwaltungsbehördlichen Verfahren verteidigen und im gerichtlichen Verfahren unterstützen. Wir haben Erfahrung mit dieser heiklen Situation. Wir stehen Ihnen zur Seite und beraten, ob eine Selbstanzeige sinnvoll wäre.
Jedes Unternehmen wird in regelmäßigen Abständen von den Abgabebehörden geprüft. Als Vertretung Ihres Unternehmens ist es unsere Aufgabe, in Ihrem Namen die Prüfung für Sie abzuwickeln. Dadurch wird ihr täglicher Geschäftsablauf nicht gestört und Sie können sich auf Ihr Unternehmen konzentrieren.
Bei der gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben werden Lohnsteuer (LSt), Dienstgeberbeitrag zum FLAG (DB), Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ), Kommunalsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und andere lohnabhängige Abgaben in einem Prüfvorgang kontrolliert. Auch die Betreuung der GPLA wird selbstverständlich gerne von uns übernommen.
Oft lohnt es sich, gegen Bescheide der Finanzbehörde ein Rechtsmittel zu ergreifen. Wir prüfen Ihre Möglichkeiten und begleiten Sie im Verfahren. Als Steuerberater vertreten wir Sie und Ihr Unternehmen vor den Verwaltungsbehörden und Gerichten.
Umgründungssteuergesetz, Finanzstrafrecht oder internationales Steuerrecht machen Ihnen Kopfzerbrechen? Als laufend geschulte Experten beraten wir Sie gerne!